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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GOB-Media.nl, Alexander Kreutzberger,
Alte Landstr. 221, DE-21039 Escheburg (Im Folgenden auch:
Bassline-Tours.nl)
Übersicht über die anzuwendenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
INHALTSVERZEICHNIS
I - Vorbemerkungen
II - Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
III -Reisebedingungen
Allgemeines
Abschluss des Reisevertrages
Leistungen sowie Leistungsänderungen
Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornokosten und Umbuchung
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Beschränkung der Haftung
Deine Mitwirkungspflicht
Verjährung
Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
I VORBEMERKUNGEN
Mit der Nutzung unserer Internetseiten sowie Deiner gegebenenfalls
getätigten Buchung stimmst Du den jeweiligen Nutzungs- und
Geschäftsbedingungen zu.
Zunächst einige Erläuterungen zu wichtigen, nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:
Reiseveranstalter ist, wer eine Reise veranstaltet. Eine Reise besteht
aus mindestens zwei im Voraus bestimmten, einzelnen Reiseleistungen,
die als gebündelte Gesamtheit angeboten werden (§ 651a Abs. 1
BGB), zum Beispiel eine Busfahrt in direkter, gebündelter
Verbindung mit einer Eintrittskarte zu einem Konzert. Vertragspartner
werden in diesem Fall der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es
ist dann die Pflicht des Veranstalters, dem Kunden einen
Sicherungsschein auszustellen (§ 651k BGB), wenn der Kunde im
Voraus Anzahlungen auf den Reisepreis zu leisten hat. Ausnahmen hiervon
regelt § 651k Abs. 6 BGB.
Leistungsträger ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis
eine Leistung erbringt, also das Hotel, der Busunternehmer, der
Konzertveranstalter, usw.
Reisevertragsrecht meint neben dem allgemeinen Vertragsrecht vor allem
die Sonderregeln gemäß § 651a ff. BGB, die für die
Anbahnung und Durchführung einer Reise gelten. Sie regeln das
Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise.
Für Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht auch dann
anzuwenden, wenn die Leistung nur aus Ferienunterkünften,
Hotelzimmern, Wohnmobilen etc. besteht.
Für von uns veranstaltete Reisen gelten diese AGB.
Immer gilt bei uns volle Transparenz: Bevor Du einen Bestell- oder
Buchungsvorgang auslösen kannst, weist Dich unser System immer auf
die AGB hin. Die AGB werden Dir dann auch sofort verfügbar
gemacht. Bitte nimm Dir die Zeit, die Bedingungen zu lesen!
II NUTZUNGSVERHÄLTNIS ZUR NUTZUNG DIESER WEBSITE
Bitte beachte beim Surfen auf unseren Seiten die Nutzungsbedingungen
für diese Website, die allgemeine Grundsätze der Nutzung der
Website und die Datenschutzerklärung beinhalten.
Bassline Tours hat mit größter Sorgfalt die hier
zugänglichen Internetseiten erstellt. Sie erheben jedoch keinen
Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Bassline Tours ist als Dienstanbieter für eigene Informationen,
die wir zur Nutzung bereit halten, nach den allgemeinen Gesetzen
verantwortlich. Bassline Tours ist jedoch nicht verpflichtet, die
übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu
überwachen. Wir sind auch nicht verpflichtet, nach Umständen
zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von
Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon
unberührt.
Eine diesbezügliche Haftung von Bassline Tours ist jedoch erst ab
dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung
möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen
werden diese Inhalte umgehend entfernt.
Der Internetinhalt von Bassline Tours enthält Links zu externen
Webseiten Dritter, auf deren Inhalte Bassline Tours keinen Einfluss
hat. Eine Gewähr für die fremden Inhalte kann daher nicht
übernommen werden. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist
stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber dieser Seiten
verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der
Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße
überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der
Verlinkung nicht erkennbar. Eine ständige inhaltliche Kontrolle
der einzelnen verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte
einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von
Rechtsverletzungen werden derartige Links umgehend entfernt oder ihr
Zugang gesperrt.
Soweit auf den Seiten von Bassline Tours personenbezogene Daten (z.B.
Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen, usw.) erhoben werden, erfolgt
dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Der Nutzung
von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten
durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich
angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Wir behalten uns ausdrücklich
rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von
Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Bassline Tours ist bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu
beachten. Dies wird dadurch gewährleistet, dass auf selbst
erstellte, lizenzierte oder lizenzfreie Werke zurückgegriffen wird.
Die durch Bassline Tours erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten
unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als
solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung,
Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des
Urheberrechtes bedarf der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen
Urhebers. Downloads und Kopien dieser Seiten sind nur für den
privaten und nicht für den kommerziellen Gebrauch gestattet.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden
Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen
sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt
und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
III REISEBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Dieser Abschnitt III unserer AGB findet nur in Fällen Anwendung,
in denen Bassline Tours Veranstalter einer von Dir gebuchten Reise im
Sinne des § 651a Abs. 1 BGB ist. Unsere Reisebedingungen
ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und die Informationsvorschriften für
Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV
(Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach
bürgerlichem Recht).
Auf unsere Reisebedingungen wirst Du stets vor Buchung einer Reise
hingewiesen. Bitte lese die Bedingungen aufmerksam durch. Für
Fragen hierzu stehen wir während unserer Öffnungszeiten gerne
persönlich zu Deiner Verfügung.
2. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietest Du uns als Veranstalter den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt über unsere
Website. Lediglich in den Fällen, in denen dies ausdrücklich
in der Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem Katalog, oder dem
Prospekt niedergelegt ist, kann die Anmeldung in der dort benannten
Form auch schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax
beziehungsweise Email erfolgen.
Die Angebote auf unserer Webseite stellen KEIN verbindliches
Vertragsangebot dar. Erst wenn Du das Online-Buchungsformular
abschickst, gibst Du ein verbindliches Vertragsangebot ab.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme
bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen
im Internet durch eine elektronisch übermittelte
Auftragsbestätigung. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss stellen wir die Reisebestätigung und soweit
anwendbar einen Sicherungsschein zur Verfügung.
3. Leistungen sowie Leistungsänderungen
Allein maßgeblich für die von Bassline Tours geschuldete
Leistung ist die Leistungsbeschreibung im Internet und der Inhalt der
Reisebestätigung. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen
einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur insoweit
Vertragsbestandteil, wie in der im Internet veröffentlichen
Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird.
Unberührt bleiben mit Dir wirksam getroffene zusätzliche
Vereinbarungen.
Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie für Dich
zumutbar sind. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn sie nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir sind verpflichtet, Dich über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung bist Du
stets berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
Dich aus unserem Angebot anzubieten. Du hast diese Rechte
unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) nach unserer
Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns
gegenüber geltend zu machen.
4. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf
den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir erst
nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu
20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Die
Restzahlung wird vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend
fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die
Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.a. genannten Grund abgesagt werden
kann.
Du erhältst rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche
Reiseunterlagen ausgehändigt. Dies geschieht in der Regel, indem
wir Dir einen Voucher oder eine sonstige Legitimation auf dem Postweg,
per Fax, E-Mail, mündlich oder in ansonsten geeigneter Weise
übermitteln.
5. Rücktritt durch Dich vor Reisebeginn, Stornokosten und Umbuchung
Du kannst jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Die Rücktrittserklärung ist auch mündlich wirksam, wir
empfehlen Dir aber dringend, den Rücktritt aus Beweisgründen
schriftlich zu erklären. Bassline Tours verliert den Anspruch auf
den Reisepreis, wenn Du vor Reisebeginn zurücktrittst oder die
Reise nicht antrittst. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise
können wir aber Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für unsere Aufwendungen verlangen, wenn der Rücktritt
nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt
vorliegt. Bei der Berechnung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Wir
können diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie
folgt berechnen:
bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%, mindestens 25 EUR
vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%, mindestens 25 EUR
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%, mindestens 25 EUR
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%, mindestens 25 EUR
ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 90%, mindestens 25 EUR
Dir bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns
geforderte Pauschale.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung. Bassline Tours ist nicht als
Versicherungsmakler tätig und verfügt auch nicht über
die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Prüfung der
Notwendigkeit und der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung, obliegt daher
ausschließlichst Dir.
Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft,
o.ä.) besteht kein Anspruch. Erfüllen wir den
Umbuchungswunsch gleichwohl, werden pauschal EUR 25,- pro Person
berechnet.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen
Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden
Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
7. Kündigung durch uns aus Gründen in Deinem Verhalten
Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Du die Durchführung der
Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig störst oder Dich in
solchem Maße vertragswidrig verhältst, dass die sofortige
Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer
Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis, wir
müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechen lassen, die wir aus der anderweitigen
Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen,
einschließlich der von unseren Leistungsträgern uns
gegenüber gutgeschriebenen Beträge.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann
zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise
die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor
Reisebeginn die Rücktrittserklärung bei Dir zugegangen sein
muss, benannt wurde und wir auf diese Angaben in der
Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen haben.
Ein Reiserücktritt muss spätestens am 30. Tag vor dem
vereinbarten Reiseantritt bei Dir zugegangen sein. Ist bereits zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, erfolgt die Ausübung des
Rücktrittsrechts unverzüglich.
Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird
die geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet.
9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von Bassline Tours für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden von uns weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für
einen Dir entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für alle gegen Bassline Tours gerichteten
Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung
für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
Reisendem und Reise.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet
werden, dass sie für Dich erkennbar nicht Bestandteil unserer
Reiseleistungen sind.
Wir haften jedoch für Leistungen, welche Deine Beförderung
und die Unterbringung während der Reise beinhalten, insoweit
für einen Schaden von Dir die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten von uns ursächlich
geworden ist.
10. Deine Mitwirkungspflicht
Du bist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten.
Du bist insbesondere verpflichtet, Deine Beanstandungen unverzüglich an uns zu richten.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kannst Du
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Deinem
eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform
empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Dir die Reise infolge
eines Mangels aus wichtigem, für uns erkennbarem Grund, nicht
zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf
es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse von Dir gerechtfertigt ist. Wird der
Vertrag danach aufgehoben, behältst Du den Anspruch auf
Rückbeförderung. Du schuldest uns nur den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese
Leistungen für Dich von Interesse waren.
11. Verjährung
Deine vertraglichen Ansprüche wegen Mängeln der Reise nach
§§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den
Anspruch gehemmt, bis Du oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem
Ende der Hemmung ein.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
12. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
Wir stehen dafür ein, dass Du, wenn Du Staatsangehöriger der
Europäischen Gemeinschaft bist, über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet wirst.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Bei unseren Auskünften gehen wird davon aus,
dass keine Besonderheiten in Deiner Person beziehungsweise eines
Mitreisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit,
etc.) oder Umstände vorliegen, die für die sachgerechte
Auskunft bekannt sein müssen.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Du
uns mit der Besorgung beauftragt hast, es sei denn, dass die
Verzögerung von uns zu vertreten ist.
Du bist selbst verantwortlich für das Beschaffen und
Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Deinen
Lasten. Dies gilt nicht, wenn Du durch uns schuldhaft nicht,
unzureichend oder falsch unterrichtet wurdest.
Du solltest Dich unbedingt zusätzlich über Infektions- und
Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig
informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Zeckenbissen, Thrombose-
und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen,
insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch
erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere
gesetzlichen Informationspflichten.
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